Datenschutzerklärung auf Webseiten

Am 1. September 2023 trat das neue Datenschutzgesetz (DSG) in der Schweiz in Kraft. Sich damit auseinanderzusetzen ist für alle Unternehmen in der Schweiz wichtig, so auch für Kund*innen von Akazie IT.

Neues Datenschutzgesetz in der Schweiz

Hilfreiche Infos zu den Neuerungen mit dem neuen DSG haben wir von Akazie IT beispielsweise im Blog von unserem Hosting-Anbieter Cyon gefunden. Dort findet ihr viele weiterführende Tipps. Auch diese Podcast-Folge von „Datenschutz-Plaudereien“ ist zu empfehlen, wenn es um eine simple Zusammenfassung des neuen DSG geht.

Einer der wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes ist die sogenannte Informationspflicht. Diese Informationspflicht wird meist mit einer Datenschutzerklärung umgesetzt und auf der Webseite verlinkt. Es ist zu beachten, dass die Datenschutzerklärung für das ganze Unternehmen erstellt werden muss und nicht nur auf die Daten der Webseite beschränkt ist.

Datenschutzerklärung erstellen

Eure Webseite sollte also eine aktuelle Datenschutzerklärung enthalten, die von jeder Seite aus mit einem Klick einfach erreichbar ist. Gewöhnlicherweise ist die Datenschutzerklärung im Footer einer Webseite verlinkt.

Die Datenschutzerklärung enthält wichtige Informationen darüber, wie ihr als Firma mit den Daten der Kundinnen und Kunden umgeht. Das heisst, ob eure Webseite beispielsweise die Dienste von Google Maps nutzt, euer Unternehmen mit einem Newsletter-Tool arbeitet oder die Webseite Cookies einsetzt. All diese Informationen und viele mehr gehören in eine Datenschutzerklärung.

Wir von Akazie IT unterstützen euch gerne bei der Erstellung einer Datenschutzerklärung und halten sie für euch aktuell.

Ebenfalls beraten wir euch gerne darüber hinaus und bei Bedarf können wir die Meinung von Spezialisten anfragen. Die von uns erstellte Datenschutzerklärung haben wir juristisch so gut wie möglich mit Profis im Bereich des Datenschutzes abgeklärt.

Das berüchtigte Cookie-Banner

Laut unseren Informationen und auch den Informationen von Rechtsexperten in der Schweiz ist es für Webseiten in der Schweiz nach wie vor nicht Pflicht, ein Cookie-Banner zu haben auf der Webseite.

Wichtig ist vor allem die Informationspflicht – also dass in der Datenschutzerklärung die Cookies thematisiert werden.

Fazit

Mit dem neuen Datenschutzgesetz kommen auch viele Fragen zur Datenschutzerklärung. Diese Informationspflicht hat jedes Unternehmen. Bei der Umsetzung einer möglichst rechtskonformen Datenschutzerklärung unterstützen wir euch gerne.

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