Warum du trotz Bildrechten nicht immer selber fotografieren musst

Seit ein paar Monaten gilt ein neues Gesetz für Bilder im Internet. Warum jetzt sogar dein überbelichteter Schnappschuss von den Ferien oder dein unscharfes Selfie mit deiner Familie urheberrechtlich geschützt ist, erfährst du in diesem Blogbeitrag.

Seit dem 1. April 2020 gilt das revidierte Urheberrechtsgesetz in der Schweiz. Neu sind alle Fotos urheberrechtlich geschützt, nicht nur solche mit Werkcharakter. Fotos sind nach dem neuen Artikel Art. 2 Abs. 3 bis URG auch dann geschützt, wenn sie nicht professionell erstellt wurden wie beispielsweise bei Selfies oder Aufnahmen von Familienangehörigen oder dreidimensionalen Gegenständen. Auch die Qualität des Bildes spielt keine Rolle mehr, jetzt sind auch Porträts mit abgeschnittenen Köpfen oder überbelichtete, verwackelte oder verschwommene Aufnahmen geschützt.

Jedes Foto, das dreidimensionale Objekte zeigt, ist geschützt

Um dein eigenes Bild zu schützen, muss man grundsätzlich nichts tun. Ein Foto ist ab dem Zeitpunkt, als es aufgenommen wird, automatisch geschützt, und alle Rechte gehören dem Urheber. Das neue Gesetz schützt jedoch nur Fotos, die dreidimensionale Objekte abbilden. Sämtliche Fotos mit zweidimensionalen Objekten zum Beispiel: Gemälden, Zeichnungen, Pläne und Schriftstücke sind somit grundsätzlich von der Regelung ausgeschlossen und die Urheberrechte gehören somit nicht dem Fotografen.

Achtung: Copyright ist nicht gleich Urheberrecht. Ziel des Vermerks ist es, nach aussen deutlich zu machen und dadurch letztlich den Nachweis zu erbringen, Urheber eines Fotos oder eines Beitrags zu sein. Grafik: Freepik.com

Der Gebrauch von Bildern aus dem Internet

Oft werden Bilder in der Googlesuche kopiert und für die gewünschten Zwecke gebraucht. Das ist jedoch verboten und kann bestraft werden, da grundsätzlich für Bilder, die über die Google-Bildersuche gefunden werden, das gleiche Urheberrecht gilt. Bilder, die über Google erreicht werden, dürfen in dem Fall nicht kopiert und beispielsweise auf der eigenen Website eingebunden werden. Google bietet jedoch die Funktion, Bilder nach Nutzungsrechten zu filtern. Dies Funktion werden wir in einem kommenden Blogbeitrag erklären.

Falls trotzdem Bilder aus dem Internet genutzt werden möchten, ist dies heutzutage mit dem nötigen Wissen möglich. Hier kommen die Lizenzen ins Spiel und die Anbieter, die diese zur Verfügung stellen. Urheberinnen und Urheber können die Lizenz für ihr Werk auch verkaufen oder gratis zur Verfügung stellen. In dem Fall kann man bei dem Urheber die Lizenz für das Bild kaufen oder gratis erwerben und das Bild danach für die gewünschten Zwecke verwenden. Mittlerweile werden viele Bilder auch gratis angeboten im Internet. Die Lizenz für diese Bilder kann kostenlos erworben und das Bild auch für private wie kommerzielle Zwecke verwendet werden.

Mehr Infos zu Plattformen, die Fotos für kommerzielle Zwecke – sowohl kostenlos als auch kostenpflichtig – bieten, gibt es im nächsten Blogbeitrag.

Fazit

Nicht jedes Bild aus dem Internet darf ohne Weiteres für die eigene Webseite oder die Social Media Seite wiederverwendet werden. Wichtig ist es, zu wissen, dass jedes Foto von dreidimensionalen Objekten einen Urheber hat und dieser gefragt werden muss, wenn das Bild gebraucht werden möchte.

Damit trotzdem nicht für jeden Beitrag eigene Fotos geschossen werden müssen, was ziemlich zeitaufwendig und teuer ist, gibt es unterschiedliche Plattformen, um gute oder sehr gute Bilder zu beziehen. Diese können dann gegen einen kleinen Betrag oder teilweise auch kostenlos ohne Nennung des Urhebers benutzt werden.

Wo sogenannte Stock-Bilder gefunden werden können, das erfahrt ihr im nächsten Blogbeitrag.

Quellen:

Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter (EDÖB):
https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/datenschutz/Internet_und_Computer/veroeffentlichung-von-fotos.html

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